Gerichtsgutachten

Sind alle außergerichtlichen Bemühungen für eine Einigung gescheitert, klärt das Gericht den Streitfall. Dazu beauftragt es in der Regel einen unabhängigen Sachverständigen, ein Gutachten zu erstellen. Der Sachverständige wird sich dabei streng an den sogenannten Beweisbeschluss halten, d. h. die konkrete Aufgabendefinition im Vorfeld der Beauftragung ist wichtig. Das Gericht entscheidet in der Regel auf Basis des Gutachtens und eines Besichtigungstermins vor Ort, an dem die beteiligten Parteien und deren Rechtsbestände teilnehmen.